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Bild mit verunfalltem Auto in Schwarz-Weiß

Schadengutachten

Bild mit verunfalltem Auto in Farbe

Schadengutachten

Warum ein Schadengutachten?

Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt?


Ein Schadengutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher bzw. dessen Versicherung.

Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag berücksichtigt das Schadengutachten nicht nur die Reparatur- und Ersatzteilkosten, sondern auch Ausfallzeiten oder eine mögliche Wertminderung.

Darüberhinaus ist ein Schadengutachten beweissichernd und auch prozesstauglich - und sichert Ihre Ansprüche!

Sie als Geschädigte/r haben freie Wahl, wen Sie als Gutachter beauftragen.
Nicht selten empfehlen gegnerische Versicherungen, eigene oder der Versicherung nahestehende Gutachter zu beauftragen.

In der Regel stehen hier allerdings nicht Ihre Interessen als Geschädigte/r im Vordergrund, sondern mehr die der gegnerischen Versicherung.

Ich arbeite als qualifizierter und selbstständiger Kfz-Sachverständiger unabhängig von Versicherungen oder Interessensverbänden und schaffe so eine neutrale und faire Grundlage für Ihre Ansprüche!

Warum ein Schadengutachten?

Ablauf

Ein Schaden am eigenen Fahrzeug ist ärgerlich, zeitraubend und nervig - und passiert hoffentlich selten!

Ich stehe Ihnen im Fall der Fälle zur Seite und berate zum weiteren Vorgehen, bei Fragen zu Mietwagenansprüchen oder dem Reparaturablauf.

Es empfiehlt sich im Falle eines Haftpflichtschadens immer, auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der bei der Wahrung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützt. Auch hier stehe ich mit Informationen und Empfehlungen zur Verfügung.

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Nach Kontaktaufnahme durch Sie vereinbare ich einen kurzfristigen Besichtigungstermin zur Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs mit Ihnen.

Der Ort der Begutachtung richtet sich komplett nach Ihren Wünschen - sei es bei Ihnen zuhause, bei der Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens, beim Abschleppdienst oder noch am Unfallort.

Nach Begutachtung des Fahrzeugs und fotografischer Dokumentation der Beschädigung erstelle ich zeitnah - in der Regel binnen 48 Stunden - ein qualifiziertes und detailliertes Schadengutachten.

Ablauf

Kosten

Das Schadengutachten ist für Sie als Unfallgeschädigte/r kostenlos!
Die Kosten für das Gutachten, aber auch für einen Anwalt werden grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Mit einer Abtretungserklärung kümmere ich mich um die Abwicklung und rechne die Kosten des Schadengutachtens direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Kosten

kostenlos

Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Mail!

Telefon (8-20 Uhr)

E-Mail

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